Das sagen unsere Mandanten
- M. R. via Anwalt.de
- E. Gärtner via Anwalt.de
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- P. W. via Anwalt.de
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Rechtsanwalt Andreas Bucher
Herrn Bucher wurden von der Rechtsanwaltskammer Stuttgart aufgrund seiner Spezialisierung die Titel „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ und „Fachanwalt für Verkehrsrecht“ verliehen. Um einen solchen Titel zu erlangen, muss ein Rechtsanwalt eine mehrjährige Zulassung als Rechtsanwalt nachweisen, einen mehrwöchigen Lehrgang absolvieren und mehrstündige Prüfungen bestehen. Zudem muss er nachweisen, dass er auf dem jeweiligen Gebiet eine große Anzahl von Fällen in der Praxis bearbeitet hat und an einer jährlichen Fortbildung teilnehmen.