Häufig gestellte Fragen - FAQ
zum Arbeitsrecht
Um Ihnen erste informationen zugänglich zu machen, haben wir für Sie auf dieser Seite die häufig gestellten Fragen zum Arbeitsrecht beantwortet.
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Grundbegriffe
Kündigungsgründe
Rechtsfolgen Kündigung
Häufig gestellte Fragen - FAQ
zum Verkehrsrecht
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Kosten
Was sind die nächsten Schritte?
Häufig gestellte Fragen - FAQ
zum Bußgeldrecht
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Versäumt man die Einspruchsfrist, so kann ggf. innerhalb von 1 Woche (!!!) nach Kenntnis von Bescheid und Versäumung der Frist eine sog. „Wiedereinsetzung in den vorigen Stand“ beantragt werden Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn ein Bußgeldbescheid während eines längeren Urlaubs beim Betroffenen eingeht, also bei Rückkehr die Einspruchsfrist bereits abgelaufen ist. Zur Begründung des Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand sind dann die Gründe vorzutragen und glaubhaft zu machen, die den Betroffenen daran gehindert haben rechtzeitig Einspruch einzulegen. Gibt es keine Gründe, die die Versäumung der Frist entschuldigen könnten, so ist der Bußgeldbescheid rechtskräftig. Dabei spielt es dann auch keine Rolle mehr, ob der Bußgeldbescheid inhaltlich richtig oder falsch ist.
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zu allgemeinen Themen
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